Schule

Im benachbarten „Gutsschloss Blossin“ können minderjährige Mütter ihrer Schulpflicht nachkommen und ihre Therapie mit einem Bildungsangebot verbinden. Nach der Verwaltungsvorschrift für kranke Schüler (VVkraSchü) engagieren sich zugewandte Lehrer, die sich auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Schüler einstellen. Basis für die Beschulung bilden der Kooperationsvertrag zwischen dem Jugendhilfe- und dem Schulträger sowie die rechtlichen Grundlagen des Brandenburgischen Schulgesetzes.

Das Bildungsangebot ist durchlässig gestaltet und ermöglicht dem jungen Menschen nach dem Erreichen des „3. Levels“ (siehe Konzept) den Besuch einer unserer Kooperationsschulen.

Die Webseite unserer Partnerschule finden Sie hier: Gutsschloss Blossin